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   VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13   

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VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13 (https://dejure.org/2015,15762)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.05.2015 - 2 K 16/13 (https://dejure.org/2015,15762)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 2 K 16/13 (https://dejure.org/2015,15762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; Aktivlegitimation; Vermögen; Schenkung; Vermögensverwaltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; Aktivlegitimation; Vermögen; Schenkung; Vermögensverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Hilfe zur Pflege i.R.d. Kriegsopferfürsorge durch Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten für den Heimaufenthalt des Verstorbenen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Darüber hinaus findet dieser gesetzliche Übergang von fälligen Sozialleistungsansprüchen beim Tode des Leistungsberechtigten außerhalb der gesetzlichen Erbfolge im Falle von Geldleistungen der Kriegsopferfürsorge ebenso wie von Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) keine Anwendung, da es sich um Leistungen zur Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs handelt, vgl. Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 -, BVerwGE 96, 18 und juris, sowie bereits Urteile vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und vom 31. März 1977 - 5 C 42/75 -, BVerwGE 52, 201.

    Denn in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung, wonach Sozialhilfeansprüche grundsätzlich höchstpersönlich und unvererblich waren, und somit eine Anwendung des § 58 SGB I ausschlossen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und juris, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 - (a.a.O) modifiziert.

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Darüber hinaus findet dieser gesetzliche Übergang von fälligen Sozialleistungsansprüchen beim Tode des Leistungsberechtigten außerhalb der gesetzlichen Erbfolge im Falle von Geldleistungen der Kriegsopferfürsorge ebenso wie von Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) keine Anwendung, da es sich um Leistungen zur Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs handelt, vgl. Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 -, BVerwGE 96, 18 und juris, sowie bereits Urteile vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und vom 31. März 1977 - 5 C 42/75 -, BVerwGE 52, 201.

    Denn in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung, wonach Sozialhilfeansprüche grundsätzlich höchstpersönlich und unvererblich waren, und somit eine Anwendung des § 58 SGB I ausschlossen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und juris, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 - (a.a.O) modifiziert.

  • VG Aachen, 06.01.2006 - 6 K 115/04

    Darlehensweise Vorfinanzierung von Heimkosten im Vertrauen auf die spätere

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Danach sollten die Pflegeinrichtungen bzw. Pflegpersonen vor einem Verlust ihres Anspruchs im Fall des Todes des Hilfeempfängers geschützt werden, wenn über dessen Anspruch zu Lebzeiten noch nicht entschieden wurde, vgl. etwa zur Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG im Jahr 1996: BT-Ds. 13/3904 S. 45; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1. Juni 2004 - 19 K 6073/02 - und VG Aachen, Urteil vom 6. Januar 2006 - 6 K 115/04 -, jeweils juris.

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, dass dadurch die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Ansprüche etwa von Familienangehörigen und Erben auf Grund einer darlehensweisen Vorleistung in Not- bzw. Eilsituationen ausgeschlossen werden sollten, vgl. etwa VG Aachen, Urteil vom 6. Januar 2006 - 6 K 115/04 -, juris.

  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Darüber hinaus findet dieser gesetzliche Übergang von fälligen Sozialleistungsansprüchen beim Tode des Leistungsberechtigten außerhalb der gesetzlichen Erbfolge im Falle von Geldleistungen der Kriegsopferfürsorge ebenso wie von Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) keine Anwendung, da es sich um Leistungen zur Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs handelt, vgl. Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 -, BVerwGE 96, 18 und juris, sowie bereits Urteile vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und vom 31. März 1977 - 5 C 42/75 -, BVerwGE 52, 201.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch auf die Vererbbarkeit von - insoweit vergleichbaren - Ansprüchen im Bereich der Kriegsopferfürsorge übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift handelt es um eine sog. "cessio legis" zu Gunsten des Trägers von Einrichtungen, in der den Verstorbenen etwa - wie im vorliegenden Fall - Pflegeleistungen zuteil geworden sind, vgl. etwa zur gleichlautenden Vorschrift des § 19 Abs. 6 SGB XII bzw. der Vorgängervorschrift des § 28 Abs. 2 BSHG: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 3819/99 - Sächs. OVG, Urteil vom 25. April 2001 - 5 B 570/99 - Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - und vom 2. Februar 2012 -B 8 SO 15/10 R -, jeweils juris.
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift handelt es um eine sog. "cessio legis" zu Gunsten des Trägers von Einrichtungen, in der den Verstorbenen etwa - wie im vorliegenden Fall - Pflegeleistungen zuteil geworden sind, vgl. etwa zur gleichlautenden Vorschrift des § 19 Abs. 6 SGB XII bzw. der Vorgängervorschrift des § 28 Abs. 2 BSHG: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 3819/99 - Sächs. OVG, Urteil vom 25. April 2001 - 5 B 570/99 - Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - und vom 2. Februar 2012 -B 8 SO 15/10 R -, jeweils juris.
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Verwertbarkeit ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und muss für den Hilfesuchenden - tatsächlich wie rechtlich - innerhalb eines Zeitraumes gegeben sein, innerhalb dessen der sozialhilferechtliche Bedarf besteht, sodass für einen Einsatz nur dasjenige Vermögen in Betracht kommt, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 -, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C /96 - OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 16 A 3391/06 - (Pflegewohngeld), jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 3391/06

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Pflegewohngeld; Rückforderung

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Verwertbarkeit ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und muss für den Hilfesuchenden - tatsächlich wie rechtlich - innerhalb eines Zeitraumes gegeben sein, innerhalb dessen der sozialhilferechtliche Bedarf besteht, sodass für einen Einsatz nur dasjenige Vermögen in Betracht kommt, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 -, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C /96 - OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 16 A 3391/06 - (Pflegewohngeld), jeweils juris.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92

    Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen -

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch auf die Vererbbarkeit von - insoweit vergleichbaren - Ansprüchen im Bereich der Kriegsopferfürsorge übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
    Darüber hinaus findet dieser gesetzliche Übergang von fälligen Sozialleistungsansprüchen beim Tode des Leistungsberechtigten außerhalb der gesetzlichen Erbfolge im Falle von Geldleistungen der Kriegsopferfürsorge ebenso wie von Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) keine Anwendung, da es sich um Leistungen zur Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs handelt, vgl. Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 -, BVerwGE 96, 18 und juris, sowie bereits Urteile vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und vom 31. März 1977 - 5 C 42/75 -, BVerwGE 52, 201.
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2004 - 19 K 6073/02

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Sozialträgers zur Übernahme angefallener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 3819/99

    Ausschluss der regulären Kündigungsmöglichkeiten bei Grabpflegeverträgen;

  • OVG Sachsen, 25.04.2001 - 5 B 570/99

    Verpflichtung zur Übernahme der tatsächlich angefallenen Kosten für die

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